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Worldline Valina Kartenterminal für alpitronic Hypercharger

Die Bezahllösung von CONNECT für Ladestationsbetreiber

Detailansicht alpitronic Kartenterinal
Gesetzliche Vorgaben einhalten
Alle gängigen Zahlungsarten
Benutzerfreundliche Bedienung
Eigener Betrieb oder durch CONNECT

Vielfältige Bezahloptionen für Ihre Kunden

Und höhere Umsätze für Sie

Mit dem Worldline Valina Kartenterminal sorgen Sie für die größtmögliche Akzeptanz aller gängigen Zahlungsarten an Ihren Ladestationen, egal ob EC-, Kreditkarte oder kontaktloser Bezahlung wie Google oder Apple Pay. Und können so Ihren Kunden und Kundinnen genau die Zahlungsart anbieten, die sie sich wünschen. Das erhöht nicht nur Anzahl der Ladevorgänge und somit Ihren Umsatz, gleichzeitig erfüllen Sie damit verpflichtende gesetzliche Vorgaben. Denn seit April 2024 müssen alle neu in Betrieb genommenen öffentlichen Schnellladestationen ab 50 kW mit einem Kartenterminal ausgerüstet sein.

Mit GP JOULE CONNECT haben Sie nicht nur einen starken Partner zur Ausstattung Ihrer neuen sowie Nachrüstung Ihrer bestehenden Ladeinfrastruktur mit einem zuverlässigen Kartenterminal gefunden, wir übernehmen bei Bedarf außerdem den backendseitigen Betrieb inklusive Service, sodass Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Profitieren Sie von einer modernen, zukunftssicheren Lösung, die nicht nur Ihre Kunden zufriedenstellt, sondern auch Ihre Investition schützt und langfristig rentabel macht. Lassen Sie uns gemeinsam die Mobilität der Zukunft gestalten!

Die Bezahllösung mit CONNECT und Worldline Valina

Alle Vorteile auf einen Blick


*Aktuell nur für den Ladestationshersteller alpitronic möglich

Das Worldline Valina Kartenterminal




NFC, Chipkartenleser und Magnetstreifenleser in einem einzigen Gerät – das Worldline Valina Kartenterminal ist die perfekte platzsparende Lösung für öffentliche Schnellladestationen. Ein bequemes und reibungsloses Zahlungsverfahren, egal ob mit Mobil-, Online- oder POS-Zahlungsarten, wird durch das Touchdisplay und die attraktive Benutzeroberfläche für den Nutzer garantiert.

Details:

  • Android-basierte Plattform
  • nach Sicherheitsstandards der PCI PTS zertifiziert
  • vandalismussicher (IK09) sowie wasser- und staubdicht (IP65)
  • NFC, Chipkarten- und Magnetstreifenleser
  • unterstützt alle gängigen Zahlungsarten sowie Apps für mobiles Bezahlen
  • Einbauformat entspricht EVA-Standard
  • sonnenlichttaugliches Touchdisplay

Zum rechtlichen Hintergrund

Vorgaben aus der Alternative Fuel Infrastructure Regulation (AFIR)


Seit April 2024 gilt die Alternative Fuel Infrastructure Regulation (AFIR) für die gesamte Europäische Union und ihre Mitgliedsländer. Sie regelt, dass alle Ladestationen ab 50 kW oder höher mit einer Möglichkeit zur Debit- oder Kreditkartenzahlung für die Bezahlung von Ladevorgängen ausgestattet sein müssen. Diese Ladestationen benötigen also ein Kartenterminal.

Konkret gilt, dass ein einheitliches Bezahlsystem als Debit- und Kreditkartensystem kontaktlos durch Vorhalten einer Karte mit der Fähigkeit zur Nahfeldkommunikation angeboten werden muss. Dies beinhaltet auch ein integriertes PIN-Pad (digital oder physisch) zur direkten PIN-Eingabe im Kartenterminal, um die geltenden Vorschriften bei Zahlung von Beträgen ab 50 Euro erfüllen zu können.

Die AFIR überschreibt die Ladesäulenverordnung (LSV), welche ausschließlich deutsches Recht regelt. Als eine EU-Verordnung hat diese rechtlichen Vorrang.

Interessiert? So einfach geht’s…



Sie möchten Ihre öffentlich zugänglichen Hypercharger professionell mit einem Kreditkartenterminal ausrüsten? Buchen Sie unser Servicepaket „Ladepunkt Management“, um von allen Vorteilen profitieren zu können. Eine Anbindung des Kartenterminals an Ihr eigenes Backend ist darüber hinaus auch möglich, sprechen Sie uns dazu einfach an und wir finden die für Sie passende Lösung.

FAQ

Häufig gestellte Fragen zu Kartenterminals


Je nach Anwendungsfall gibt es 3 Möglichkeiten der Konfiguration und Inbetriebnahme:

  • Sie führen die Konfiguration und Inbetriebnahme selbst bzw. durch einen eigens beauftragen Elektriker durch;
  • erfolgt durch den Hersteller (alpitronic) oder
  • wird von CONNECT durchgeführt.

Sollten Sie die Konfiguration und Inbetriebnahme selbstständig durchführen, erhalten Sie bei Lieferung des Kartenterminals eine entsprechende Installationsanleitung.

Wichtig: Die Nachrüstung ist nur durch alpitronic möglich, wofür ein entsprechendes Angebot bei CONNECT eingeholt werden muss.

In der Regel sind alpitronic Hypercharger mit einer Blindklappe für das Terminal neben dem Display vorgerüstet. Sofern das Terminal nicht bereits von alpitronic in den Hypercharger integriert ist, kann es dort entsprechend nachgerüstet werden. Sollte eine Blindklappe nicht vorhanden sein, müssen die Kosten für die Nachrüstung eines Kartenterminals individuell bei alpitronic angefragt werden. Dafür benötigt CONNECT die Seriennummer des Hyperchargers.

Das Terminal kann auch über CONNECT als Nachrüstkit bezogen werden. Das Nachrüstkit umfasst alle zur Nachrüstung notwendigen Bauteile. Der Preis für die Nachrüstung selbst variiert je nach Standort des Hyperchargers. Hierzu wird ein separates Angebot bei alpitronic eingeholt. Abweichend davon gilt bei HYC50 keine Nachrüstmöglichkeit.

Sie können das Kartenterminal selbst betreiben oder lassen den Betrieb von CONNECT übernehmen. Dies ist allerdings nur möglich durch Buchung unseres Servicepakets „Ladepunkt Management“. Dadurch übernehmen wir auch den Betrieb der Ladestation, welche mit dem Kartenterminal verbunden ist.

Die folgende Tabelle zeigt beide Anwendungsfälle und die daraus resultierenden Verantwortlichkeiten:

Anwendungsfall
Eigener Betrieb
Betrieb durch CONNECT
BackendBackend vom KundenBackend von CONNECT
Vertragsabschluss NSP & PSP*Kunde mit Payone CONNECT
Backendseitiger Betrieb (z.B. Price Setting, Belegserver)CPO-Backendbetreiber des KundenCONNECT
First Level Support TerminalCPO-Backendbetreiber des KundenCONNECT
Mobile Zahlungsarten (Google Pay, Apple Pay)Individuell mit PSP des Kunden zu prüfenJa
GeldflussEndkunde → PSP → KundeEndkunde → PSP → CONNECT → Kunde (als monatl. Gutschrift mit allen anderen Ladevorgängen)


* NSP = Network Service Provider, PSP = Payment Service Provider (siehe Frage zu „Was bedeuten NSP & PSP?“)

NSP: Die Hauptaufgabe des Network-Service-Providers (NSP) stellt die Gewährleistung der Funktionalität des Terminals und des dafür notwendigen Netzbetriebes dar. Der Internetverkehr dient als Grundvoraussetzung zur Abrechnung bargeldloser Bezahlvorgänge zwischen der Ladestation und den Payment Service Provider (PSP). Der NSP wickelt Girokarten ab. Ein NSP trägt einmalige und laufende Kosten mit sich.

PSP: Der Payment-Service-Provider (PSP) bindet das Kartenterminal an Zahlungssysteme an und übernimmt die Abwicklung der am Terminal durchgeführten Transaktionen per Debit- und Kreditkarte. Diese Transaktionsdaten sowie die generierten Einnahmen werden an den Vertragspartner übermittelt abzgl. der entstandenen Gebühren je Kartenart.

Eine Bezahlung per Apple Pay und Google Pay ist technisch möglich, muss jedoch vom eingesetzten Payment Service Provider (PSP) des Kunden unterstützt bzw. mit diesem vereinbart werden. Hier ist eine individuelle Prüfung durch den PSP des Kunden notwendig.

Wenn CONNECT den Betrieb des Kartenterminals übernimmt, können alle Maestro, Mastercard, VPay & Visa Karten sowie die digitale Version in Google oder Apple Pay abgewickelt werden.

Der Beleg inkl. signierten Messwerten des Ladevorgangs kann kostenfrei vom Nutzer im alpitronic-System hyc.cash unter Angabe der Ladesäulen-ID bzw. des Standorts der Ladestation, dem Datum des Ladevorgangs, und der letzten 4 Ziffern der genutzten Kredit- oder Girokarte abgerufen werden.

Für Bestandsladeinfrastruktur ab 50 kW oder höher gilt eine Nachrüstpflicht mit einem Kartenterminal bis zum 01.01.2027 bei folgenden Bedingungen:

  • Die Ladestation befindet sich entlang von 3 km eines Transeuropäische Verkehrsnetze (TEN-V).
  • Die Ladestation befindet sich auf einer „safe and secure parking area“ (= ein LKW-Stellplatz der gewisse Kriterien zur Sicherheit erfüllt).

Ansonsten müssen diese nicht nachgerüstet werden, da ein Ladevorgang weiterhin per webbasiertem Direct Payment (via QR-Code) oder mittels Ladevertrag des Nutzers mit einem Elektromobilitätsanbieter (per RFID-Ladekarte oder App) gestartet und abgerechnet werden kann.

Aktuell kann CONNECT die Lösung inkl. Betrieb des Kartenterminals nur für den Ladestationshersteller alpitronic anbieten. Auf Anfrage können wir Ihnen für folgende Hersteller eine Lösung ohne Betrieb durch CONNECT anbieten:

  • Kempower
  • Ekoenergetyka
  • ADS-TEC