270 € pro E-Auto

THG-Prämie 2023 für Ihr E-Auto sichern

Attraktive Barprämie

CONNECT reicht einen Großteil der Einnahmen aus dem Handel mit Ihrer THG-Quote direkt an Sie weiter.

Unkomplizierter Prozess

Laden Sie bequem Ihren Fahrzeugschein in unserer Anwendung hoch.

Schnelle Validierung

Wir prüfen umgehend Ihre Unterlagen und leiten Sie schnellstmöglich an das Umweltbundesamt zur Generierung Ihrer THG-Quote weiter. 

CONNECT THG-Prämien

Innovative und attraktive THG-Prämien pro Elektrofahrzeug


E-Mobilität lohnt sich jetzt noch mehr: Registrieren Sie jetzt Ihr E-Fahrzeug und sichern Sie sich Ihre THG-Prämie von CONNECT! Für Privatpersonen bietet CONNECT eine lukrative Barprämie an: Sie erhalten pro E-Fahrzeug 270 €. Und über das Jahr verteilt bieten wir Ihnen attraktive Sonderkonditionen an. 

In dem Sie sich für das THG-Prämienangebot von CONNECT entscheiden, unterstützen Sie aktiv den Ausbau erneuerbarer Energien und der E-Mobilität in Deutschland. CONNECT zeigt, dass 100 % erneuerbare Energien möglich sind. Mit unseren Lösungen verbinden wir die Stromerzeugung aus regenerativen Energiequellen mit der nachhaltigen Nutzung in Form von E-Mobilität. Täglich setzen wir uns für eine nachhaltige und elektrifizierte Mobilität ein - mit Stromtarifen, Ladeinfrastruktur, Sharing-Konzepten, Ladeparks, und vieles mehr. Registrieren Sie sich für die CONNECT THG-Prämie, werden Sie CONNECT-Kunde, und helfen Sie mit, die E-Mobilität einen Schritt voranzubringen!

In 3 Schritten zu Ihrer THG-Prämie


Anmeldung THG-Quote 

E-Fahrzeug registrieren und Prämie beantragen 



FAQ: Häufig gestellte Fragen zur THG-Quote


Alle FahrzeughalterInnen, also der-/diejenige der in der Zulassungsbescheinigung Teil I als HalterIn eingetragen ist. Bei Dienstwagen ist das in den meisten Fällen das Unternehmen.

Spätestens nach 9 Monaten Ihrer Registrierung überweisen wir Ihre THG-Prämie direkt auf das von Ihnen angegebene Bankkonto. Voraussetzung ist die Zuteilung des Zertifikats durch das Umweltbundesamt.

Unternehmen, die CO2 verursachende Treibstoffe verarbeiten oder in Umlauf bringen, dürfen gemäß § 37 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) nur eine bestimmte Menge an Treibhausgas verursachen. Für jede zusätzliche Tonne CO2 müssen Strafen gezahlt werden. Strafen können vermieden werden, in dem umweltfreundlichere Kraftstoffe verkauft bzw. beigemischt werden oder indem THG-Quoten – quasi eingespartes CO2 – von Dritten gekauft werden. Seit 2019 wird Strom als umweltfreundlicher und emissionsarmer Kraftstoff mit THG-Quoten gehandelt. Das zertifizierte, eingesparte CO2 von emissionsfrei-fahrenden Elektrofahrzeuge kann somit an quotenverpflichtete Unternehmen verkauft werden.

Ihre angegebenen Daten inklusive der hochgeladenen Dokumente werden unter Einhaltung des Datenschutzes (DSGVO) behandelt. Sie werden nur für die in unseren Datenschutzhinweisen vereinbarten Zwecke, die für die THG-Quote notwendig sind, verwendet und gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.

Für die Beantragung der THG-Quoten-Prämie ist eine digitale Kopie der Vorderseite des Fahrzeugscheins erforderlich.

Die THG-Quote kann bis zum 31. Dezember des aktuellen Jahres beantragt werden. Ihre Prämie erhalten Sie immer in voller Höhe für das ganze Jahr, unabhängig vom Registrierungszeitpunkt innerhalb des Kalenderjahrs, also auch wenn Sie Ihr E-Fahrzeug erst im Dezember registrieren.  Eine rückwirkende Beantragung und Auszahlung für das vergangene Jahr ist nicht möglich.

Alle rein batterieelektrischen Elektrofahrzeugen können für die THG-Quote registriert werden. Dies gilt sowohl für private als auch geschäftliche E-Autos und E-Flotten, sowie für Elektrotransporter, E-Motorräder, E-Roller, E-Busse und E-LKW. Ob das Fahrzeug ein Kleinwagen oder eine Oberklasse-Limousine ist, spielt für die Höhe der PKW-Prämie keine Rolle, denn die THG-Quote wird nach der jeweiligen Fahrzeugklasse und deren gesetzlich festgelegten Pauschalwert an Ladestrom ermittelt. Die jeweiligen Pauschalwerte je Fahrzeugklasse sind:

  • PKW (M1) 2.000 kWh
  • Motorräder und Roller (L) 2.000 kWh
  • Leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t (N1) 3.000 kWh
  • Busse (M3) 72.000 kWh
  • Andere Fahrzeuge (elektrisch) 2.000 kWh

Nein, es sind ausschließlich vollelektrische Autos (BEV) für die Prämie berechtigt.

Die THG-Quote ist eine Prämie, die als Gutschrift ausgezahlt wird. Daher ist die steuerliche Sachlage für private und gewerbliche THG-Quotenberechtigte unterschiedlich: 

  •  Privatpersonen, die kein Einzelunternehmen führen, auf das ihr E-Auto zugelassen ist, müssen auf die Prämienerlöse aus der THG-Quote keine Steuern abführen.
  • Unternehmen müssen die Prämienerlöse aus der THG-Quote als Einkünfte aus Gewerbebetrieb deklarieren. 


*Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Wir empfehlen, die individuelle Sachlage mit dem persönlichen Steuerberater zu klären.