Allgemeine Geschäftsbedingungen (E-Sharing)



Allgemeine Geschäftsbedingungen der GP JOULE Connect GmbH für Car-, Bike- und Scootersharing


§ 1          Geltungsbereich

(1)          Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf die Geschäftsbeziehung zwischen der GP JOULE Connect GmbH (nachfolgend „Mobilitätsanbieter“) und Kunden, die sich nach Maßgabe von § 4 für die Nutzung des Mobilitätsangebots des Mobilitätsanbieters (Car-, Bike- und Scootersharing) registriert haben bzw. dieses in Anspruch nehmen.


§ 2          Definitionen

(1)          „App“: sofern nicht ausdrücklich anders genannt, Applikation „Seamless Mobility App“

(2)          „Kunde“: Eine natürliche Person, juristische Person oder Personengesellschaft (juristische Person und Personengesellschaft nachfolgend als „Firmenkunde“ bezeichnet), die sich für die Nutzung des Mobilitätsangebots des Mobilitätsanbieters registriert haben.

(3)          „Fahrzeuge“: Mietobjekte, die auf Grundlage dieser AGB von Kunden gebucht und genutzt werden können, und zwar Wasserstoff-Autos, Elektro-Autos, Elektro-Fahrräder und Elektro-Scooter. Soweit Regelungen dieser AGB ausschließlich für einzelne Fahrzeugtypen gelten, wird an der entsprechenden Stelle dieser AGB darauf hingewiesen bzw. der Fahrzeugtyp konkret bezeichnet.

(4)          „Drittnutzer“: Eine natürliche Person, die nicht registrierter Kunde ist und das Mobilitätsangebot des Mobilitätsanbieters nach Maßgabe von § 6 nutzt.

(5)          „Stationen“: Orte, an denen die Fahrzeuge angemietet und zurückgegeben werden können (keine festen Parkplätze). Die jeweiligen Stationen können in der App und unter https://gp-esharing.moqo.de/ eingesehen werden.

(6)          „Team“: Eine Nutzergruppe, zu der Kunden im Zuge der Registrierung zugeordnet werden und für deren Nutzung des Mobilitätsangebotes spezifische Tarife vorgegeben werden können. Die Zuordnung kann der Mobilitätsanbieter an spezifische Registrierungsvoraussetzungen knüpfen, z. B. Mitarbeiter einer bestimmten Firma, Bewohner einer bestimmten Gemeinde oder eines bestimmten Gebietes. Wünscht eine natürliche Person keine Zuordnung zu einem spezifischen Team oder erfüllt sie die spezifischen Registrierungsvoraussetzungen nicht, kann sie sich dem Team „Öffentlich“ zuordnen lassen.

(7)          „Team-Admin“: Eine natürliche Person, die die spezifischen Registrierungsvoraussetzungen eines Teams kontrolliert, das Vorliegen der Führerscheine validiert und andere ihm zugewiesenen Aufgaben innerhalb eines Teams übernimmt. Team-Admin des Teams „Öffentlich“ ist ein Mitarbeiter des Mobilitätsanbieters.


§ 3          Nutzungsgebiet

(1)          Die Nutzung der Fahrzeuge ist nur innerhalb Deutschlands gestattet. Eine Nutzung der Fahrzeuge im Ausland ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Mobilitätsanbieters zulässig.


§ 4          Registrierung

(1)          Der Kunde kann sich über die App oder über die Website des Mobilitätsanbieters https://gp-esharing.moqo.de/ registrieren, indem er in die Eingabemaske die dort geforderten Angaben einträgt.

(2)          Im Zuge des Registrierungsprozesses muss der Kunde sich mindestens einem Team zuordnen. Der Mobilitätsanbieter schlägt dem Kunden anhand seines Standortes eine oder mehrere Teamzuordnungen vor, zwischen denen dieser wählen kann. Die Zuordnung des Kunden zu Teams, die nicht in der App oder auf der Website https://gp-esharing.moqo.de/ für jeden sichtbar angezeigt werden, erfolgt nur auf Einladung per E-Mail durch den jeweiligen Team-Admin. Der Kunde kann sich beim Vorliegen der Voraussetzungen für die Zugehörigkeit mehrerer Teams entscheiden.

(3)          Der Ablauf des Registrierungsprozesses variiert je nach Zuordnung des Kunden zu einem Team. Für eine Zuordnung zum Team „Öffentlich“ kann der Kunde die Registrierung direkt über die App oder die Website https://gp-esharing.moqo.de/ abschließen. Möchte sich der Kunde für ein anderes Team registrieren, hinterlegt er beim Registrierungsvorgang zunächst seine E Mail Adresse. Der Registrierungswunsch wird dann von dem jeweils zuständigen Team-Admin geprüft. Zu diesem Zweck kann der Team-Admin erforderliche Nachweise von dem Kunden anfordern. Erfüllt der Kunde die notwendigen Voraussetzungen für die Zuordnung zu einem Team (z. B. Mitarbeiter einer bestimmten Firma, Bewohner einer bestimmten Gemeinde oder Bewohner eines bestimmten Gebietes), erhält er eine Einladung zur Fertigstellung der Registrierung per E-Mail.

(4)          Hängt die Freigabe zur Nutzung der Fahrzeuge im Einzelfall noch von der Freigabe des jeweiligen Team-Admins ab, wird der Kunde im Rahmen des Registrierungsprozesses hierauf hingewiesen. Die Buchung der Fahrzeuge ist ausgeschlossen, bis die Freigabe erfolgt ist.

(5)          Mehrfachregistrierungen eines Kunden sind nicht möglich. Unabhängig davon kann ein Kunde die Zuordnung zu mehr als einem Team wählen, sofern er alle Voraussetzungen für die Zuordnung zu einem Team erfüllt.


§ 5          Nutzungsvoraussetzungen

(1)          Das Führen von allen Fahrzeugen ist nur Kunden gestattet die,
a) nicht unter dem Einfluss von Drogen und/oder Alkohol stehen (Null-Promillegrenze) und
b) die jeweiligen Voraussetzungen der spezifischen Teamzuordnung erfüllen.

(2)          Das Führen von Autos setzt zusätzlich voraus, dass Kunden,
a) mindestens 18 Jahre alt sind,
b) seit mindestens einem Jahr ohne Unterbrechungen im Besitz einer zur Führung des Kraftfahrzeugs erforderlichen, in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis sind und
c) ihren gültigen Führerschein ordnungsgemäß validiert haben, diesen bei sich tragen und alle darin aufgeführten Auflagen erfüllen.

(3)          Das Führen von Elektro-Scootern und Elektro-Fahrrädern ist Kunden bereits ab einem Alter von mindestens 16 Jahren gestattet.

(4)          Der Kunde informiert den Mobilitätsanbieter unverzüglich, wenn er die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in einem Team nicht mehr erfüllt. Mit der Anzeige oder durch anderweitige Kenntnis des Mobilitätsanbieters vom Wegfall der Voraussetzungen, endet die Nutzungsberechtigung des Kunden für die Nutzung der Fahrzeuge im Rahmen der Zuordnung zu diesem Team. Eine Nutzung im Rahmen der Zuordnung zu einem anderen Team bleibt unberührt.

(5)          Der Kunde informiert den Mobilitätsanbieter unverzüglich über eine Entziehung oder Einschränkung seiner Fahrberechtigung, die Wirksamkeit eines Fahrverbots oder eine vorübergehende Sicherstellung oder Beschlagnahme seines Führerscheins.

(6)          Endet die Nutzungsberechtigung des Kunden nach den vorstehenden Absätzen, wird der Mobilitätsanbieter den Zugang des Kunden für die Nutzung der relevanten Fahrzeugtypen sperren.


§ 6          Drittnutzung

(1)          Der Kunde ist berechtigt, zwei Elektro-Fahrräder oder Elektro-Scooter zeitgleich anzumieten. Die gleichzeitige Anmietung mehrerer Autos ist nicht möglich.

(2)          Das zweite Elektro-Fahrrad oder der zweite Elektro-Scooter dürfen auch von einem Dritten („Drittnutzer“ i. S. d. § 2.3) geführt werden (nachfolgend „Drittnutzung“), sofern der Kunde das jeweils andere Fahrzeug (Elektro-Fahrrad oder Elektro-Scooter) führt. Der Drittnutzer muss die Voraussetzungen nach § 5.1.a, und § 5.3 erfüllen. Der Kunde wird sich vor jeder Fahrt von der Erfüllung der Nutzungsvoraussetzungen durch den Drittnutzer überzeugen. Die Nutzung der Fahrzeuge von einer anderen Person als dem Kunden ist für Autos ausgeschlossen.

(3)          Bei einer Drittnutzung ist der Kunde für die Erfüllung der Pflichten aus diesen AGB verantwortlich. Der Kunde haftet gegenüber dem Mobilitätsanbieter für das Handeln des Drittnutzers wie für sein eigenes. Fahrten von Drittnutzern erfolgen ausschließlich auf Rechnung des Kunden.

(4)          Die Drittnutzung kann für einzelne Teams von dem jeweiligen Team-Admin ausgeschlossen werden. Dem Kunden wird der Ausschluss der Möglichkeit zur Drittnutzung in der App und auf der Website https://gp-esharing.moqo.de/ angezeigt.


§ 7          Führerscheinvalidierungen

(1)          Das Entleihen von Autos erfordert die vorherige Validierung des Führerscheins. Validierungsfähig sind Führerscheine, ausgegeben von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU).

(2)          Es besteht die Möglichkeit der Validierung mittels einer Online-Legitimationsprüfung zur Identitätsfeststellung über die in der App und auf der Website https://gp-esharing.moqo.de/ genannten Anbieter.

(3)          Die Validierung kann auch über den Team-Admin erfolgen. Hierbei hinterlegt der Kunde bei der Registrierung seine Führerscheinnummer und zeigt seinen Führerschein dem verantwortlichen Team-Admin vor. Der Team-Admin gleicht die bei der Registrierung eingetragene Nummer mit der des vorgezeigten Führerscheines ab und validiert den Führerschein. Er überprüft weiterhin anhand des Lichtbildes, ob zwischen dem Inhaber des vorgezeigten Führerscheins und dem Kunden Personenidentität besteht.

(4)          Der Mobilitätsanbieter behält sich das Recht vor, den Kunden in angemessenen zeitlichen Abständen aufzufordern, seine gültige Fahrerlaubnis vorzulegen bzw. aktualisiert validieren zu lassen. Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht nach, kann der Mobilitätsanbieter den Zugang des Kunden zur Nutzung für Autos sperren.


§ 8          (Multi-)Stationsbasiertes Sharing

(1)          Fahrzeuge können an den für sie definierten Stationen angemietet und zurückgegeben werden. Die - abhängig von der jeweiligen Zuordnung zu einem bestimmten Team - jeweils aktuellen Stationen und dort jeweils verfügbaren Fahrzeuge kann der Kunde in der App aufrufen.

(2)          Fahrzeuge sind einer (stationsbasiertes Sharing) oder mehreren Stationen (multistationsbasiertes Sharing) zugeordnet. Fahrzeuge des stationsbasierten Sharings sind einer bestimmten Station für die Anmietung und Rückgabe zugeordnet, während die Rückgabe der Fahrzeuge des multistationsbasierten Sharings auch an anderen Stationen erfolgen kann. Die Zuordnung der Fahrzeuge ist während des laufenden Buchungsvorganges in der App einsehbar.

(3)          Der Kunde ist berechtigt, alle Fahrzeuge, die seinem oder seinen Team(s) zugeordnet sind, anzumieten und zu nutzen. Während der Zeit der Anmietung kann das Fahrzeug von dem Kunden frei bewegt werden. Autos können während der Mietzeit geparkt und mit dem sich grundsätzlich im Handschuhfach befindlichen Schlüssel verschlossen werden, ohne dass die Anmietung beendet wird. Für Elektro-Fahrräder und Elektro-Scooter gilt diese Regelung mit der Maßgabe, dass die Verriegelung nicht mittels eines Schlüssels, sondern über die App erfolgt. In der App E-Sharing by GP JOULE CONNECT bestätigt der Kunde außerdem, dass er die Fahrt pausiert. Für Elektro-Fahrräder gelten die Regelung aus Satz 1 bis 3 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Verriegelung mittels eines mechanischen Riegels erfolgt und der Kunde in der App E-Sharing by GP JOULE CONNECT bestätigt, dass er die Fahrt pausiert.


§ 9          Fahrzeugbuchung, Reservierung

(1)          Vorbehaltlich dessen Verfügbarkeit kann der Kunde ein Fahrzeug jederzeit zum sofortigen Fahrtantritt buchen. Als Fahrtantritt gilt das Öffnen bzw. Entriegeln des Fahrzeugs über die App. Die Buchung und Authentifizierung des Kunden erfolgt über die App.

(2)          Der Kunde hat bei der Buchung die Möglichkeit, ein geplantes Zeitfenster oder eine geplante Strecke in Kilometern anzugeben. Unter Berücksichtigung dieser Angaben schlägt der Mobilitätsanbieter dem Kunden ein geeignetes Fahrzeug vor. Der Kunde ist an den Vorschlag des Mobilitätsanbieters nicht gebunden.

(3)          Die zur Verfügung stehenden Fahrzeuge, deren Tank- bzw. Ladestand und die damit verbundene Reichweite der Autos werden in der App und mit Ausnahme der Reichweite unter https://gp-esharing.moqo.de/ unter Angabe des Standortes und im Falle von Autos unter der zusätzlichen Angabe des Kennzeichens angezeigt.

(4)          Der Kunde kann ein freies, von ihm zuvor konkret ausgewähltes Fahrzeug oder, vorbehaltlich der Verfügbarkeit, ein zuvor noch nicht konkret bestimmtes Fahrzeug unter Angabe des Fahrzeugtyps (Elektro-Auto, Wasserstoff-Auto, Elektro-Fahrrad, Elektro-Scooter) für bis zu einen Monat im Voraus kostenlos über die App oder https://gp-esharing.moqo.de/ buchen. Der Kunde kann die Fahrt bereits 15 Minuten vor dem bei der Vorausbuchung angegebenen Zeitpunkt antreten. Bei Nichtantritt der Fahrt innerhalb von 30 Minuten nach Ablauf des zuvor ausgewählten Startzeitpunktes der Buchung, storniert der Mobilitätsanbieter die Vorausbuchung. Der Kunde wird per E-Mail informiert, wenn seine Buchung storniert wurde. Die Stornierung ist kostenlos. Eine kostenlose Stornierung ist jedoch höchstens zweimal pro Monat möglich. Für jede weitere Stornierung wird dem Kunden ein Entgelt nach Maßgabe der Angaben zu Preisen, abrufbar in der App unter Nutzungsbedingungen/Gebührenkatalog berechnet. In spezifischen Teams können hierzu abweichende Regelungen bestehen.


§ 10       Pflichten des Kunden vor und während der Fahrt

(1)          Um Schäden und Verunreinigungen am und im Fahrzeug verursachungsgerecht zuordnen zu können, ist der Kunde verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf augenscheinlich wahrnehmbare Schäden und Verunreinigungen hin zu untersuchen. Der Kunde ist ferner verpflichtet, den Reifen auf sichtbaren Druckverlust zu überprüfen. Stellt der Kunde Schäden oder starke Verunreinigungen fest, meldet er diese dem Mobilitätsanbieter über die Hotline nach § 13. Der Mobilitätsanbieter entscheidet, ob der Kunde die Fahrt mit dem Fahrzeug antreten kann oder auf ein anderes Fahrzeug zurückgreifen muss. Im letztgenannten Fall wird dem Kunden, soweit er das Fahrzeug bereits kostenpflichtig entliehen hat, kein Entgelt für diese Buchung berechnet.

(2)          Während der Nutzung hat der Kunde das Fahrzeug pfleglich und schonend zu behandeln. Er hat die gesetzlichen Pflichten, insbesondere aus der Straßenverkehrsordnung und dem Straßenverkehrsgesetz zu beachten.

(3)          Während der Nutzung von Autos hat sich der Kunde an die Vorgaben des Herstellers in der Betriebsanleitung und den Handbüchern zu halten. Leuchtet während der Nutzung eine Warnleuchte auf, ist der Kunde dazu verpflichtet, unverzüglich anzuhalten, den Grund des Aufleuchtens zu untersuchen und soweit möglich und zumutbar, zu beheben. Weist die Fehlermeldung auf einen technischen Defekt hin, hat der Kunde den Mobilitätsanbieter unverzüglich und noch vor Behebung des Fehlers über die Hotline nach § 13 zu kontaktieren und dessen Anweisungen entgegenzunehmen.

(4)          Kunden und Drittnutzern, die Elektro-Fahrräder oder Elektro-Scooter führen, wird empfohlen, beim Führen des Fahrzeugs einen Helm zu tragen.

(5)          Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, 

  • die Fahrzeuge für Straftaten zu nutzen, 
  • bei der Nutzung von Autos die gemäß der Fahrzeugzulassung maximale Anzahl an Mitfahrern zu überschreiten, 
  • bei der Nutzung von Elektro-Scootern oder Elektro-Fahrrädern weitere Personen zu befördern, 
  • (Klein-) Kinder ohne erforderliche Sitzvorrichtungen zu befördern, 
  • Umbauten an den Fahrzeugen vorzunehmen, die Fahrzeuge freihändig zu führen, 
  • die Fahrzeuge weiterzuvermieten, 
  • giftige, leicht entzündliche oder explosive Stoffe mit den Fahrzeugen zu transportieren, 
  • in Autos zu rauchen oder Mitfahrern das Rauchen zu gestatten, 
  • Tiere in den Autos oder mittels Elektro-Fahrrad und Elektro-Scooter zu transportieren. Dies gilt nicht für den Transport von Kleintieren, die in einem hierfür vorgesehenen verschlossenen Käfig im Kofferraum der Autos untergebracht sind.

(6)          Schäden, die bei der Nutzung des Fahrzeuges auftreten, meldet der Kunde unverzüglich an den Mobilitätsanbieter über die Hotline nach § 13 und wartet dessen Anweisungen zum weiteren Vorgehen ab.

(7)          Der Kunde hat sich an die geltenden Versicherungsbedingungen der jeweiligen gebuchten Fahrzeuge zu halten. Diese sind für den Kunden jederzeit über die App unter Nutzungsbedingung/Versicherung einsehbar und werden dem Kunden während des Buchungsvorganges und noch vor kostenpflichtiger Buchung angezeigt.


§ 11       Laden und Tanken von Fahrzeugen

(1)          In den Elektro-Autos ist eine Ladekarte, in den Wasserstoff-Autos eine Tankkarte hinterlegt. Die Ladekarte berechtigt den Kunden zum Laden der Elektro-Autos an allen vom Mobilitätsanbieter angegebenen verfügbaren Ladepunkten innerhalb seines Roamingverbundes. Die verfügbaren Ladepunkte werden in der App und zusätzlich in der App E-Charging by GP JOULE CONNECT oder unter https://laden.connect.gp-joule.de/ angezeigt. Die Tankkarte berechtigt den Kunden zum Tanken der Wasserstoff-Autos an allen vom Mobilitätsanbieter angegebenen Tankstellen. Das Laden der Elektro-Autos an den angegeben Ladepunkten sowie das Betanken der Wasserstoff-Autos ist in dem Nutzungsentgelt enthalten. Dem Kunden ist es untersagt, die Lade- bzw. Tankkarte für das Laden bzw. Betanken eines anderen, als dem gemieteten Fahrzeug zu verwenden.

(2)          Elektro-Fahrräder und Elektro-Scooter werden mittels eines Steckers an den hierfür vorgesehenen Ladepunkten aufgeladen.

(3)          Sofern der Kunde Ladeeinrichtungen nutzt, die der Mobilitätsanbieter nicht als Ladepunkte angegeben hat, trägt der Kunde die Kosten des Ladevorgangs, sofern der Betreiber der Ladeeinrichtung den Ladevorgang abrechnet.


§ 12       Rückgabe des Fahrzeugs

(1)          Die Fahrzeuge sind an den hierfür vorgesehenen Stationen zurückzugeben. Mit der ordnungsgemäßen Rückgabe der Fahrzeuge wird der Mietvorgang beendet.

(2)          Die Rückgabe der Fahrzeuge erfolgt durch Abstellen des Fahrzeugs und Verschließen des Fahrzeugs über die App bzw. in der App E-Sharing by GP JOULE CONNECT auch durch das Vorhalten des verwendeten RFID Tags.

(3)          Wasserstoff-Autos müssen bei Rückgabe einen Mindesttankinhalt von 75 %, Elektro-Autos einen Mindestladestand von 85 %, Elektro-Fahrräder und Elektro-Scooter einen Mindestladestand von 85 % aufweisen. Die Mindesttankinhalte bzw. Mindestladestände werden dem Kunden in der App angezeigt. Wird der Mindesttankinhalt bzw. Mindestladestand unterschritten, ist der Kunde verpflichtet, das Fahrzeug vor Rückgabe zu tanken bzw. zu laden oder an die hierfür vorgesehenen Ladeeinrichtungen anzuschließen und den Ladevorgang zu starten.

(4)          Weist das Fahrzeug bei Rückgabe nicht den erforderlichen Lade- bzw. Tankstand auf oder konnte bei Elektro-Fahrzeugen der Ladevorgang nicht gestartet werden, hat der Kunde dem Mobilitätsanbieter eine Benachrichtigung zukommen zu lassen und hierfür einen Grund anzugeben. Der Mobilitätsanbieter behält sich vor, für das Laden bzw. Betanken des Fahrzeugs anfallende Kosten an den Kunden weiter zu berechnen, sollte sich herausstellen, dass kein hinreichender Grund vorlag, das Fahrzeug nicht mit dem vorgegebenen Ladestand bzw. Tankfüllung zurückzugeben bzw. den Ladevorgang zu starten.

(5)          Für die Rückgabe der Autos ist zusätzlich erforderlich, dass sich der Schlüssel sowie die Lade- bzw. Tankkarte in dem dafür vorgesehenen Lesegerät befinden. Dieses ist in der Regel im Handschuhfach untergebracht. Der Kunde muss sich weiterhin versichern, dass alle Fenster, Türen und sofern vorhanden, das Schiebedach, verschlossen und Lichter ausgeschaltet sind sowie die Feststellbremse angezogen ist. Der Kunde stellt sicher, dass er keine Abfälle oder Verschmutzungen im Fahrzeug zurücklässt.

(6)          Für die Rückgabe von Elektro-Fahrrädern ist zusätzlich erforderlich, dass diese mit den vorgesehenen Schlössern gesichert werden.

(7)          Ist die Rückgabe des Fahrzeugs an der hierfür vorgesehenen Station nicht möglich, z. B. weil die Station belegt oder nicht zugänglich ist, kann die Buchung mit Hilfe der Hotline nach § 13 beendet werden, indem der Kunde erklärt, warum das Fahrzeug nicht an der Station abgegeben wurde. Ergänzend ist der Kunde verpflichtet, ein Foto anzufertigen, auf dem zu erkennen ist, dass die Station belegt oder nicht zugänglich war, und dieses dem Mobilitätsanbieter zukommen zu lassen. Der Mobilitätsanbieter behält sich vor, für die Rückführung des Fahrzeugs anfallende Kosten an den Kunden weiter zu berechnen, sollte sich herausstellen, dass kein hinreichender Grund vorlag, das Fahrzeug außerhalb der Station zurückzugeben.

(8)          Kann die Buchung nicht beendet werden, z. B. weil keine Internetverbindung hergestellt werden kann, informiert der Kunde den Mobilitätsanbieter unverzüglich über die Hotline nach § 13 über dieses Problem und wartet dessen Weisungen ab.

(9)          Der Kunde hat das Fahrzeug bei Rückgabe auf Schäden, die mit bloßem Auge erkennbar sind, zu untersuchen. Der Kunde meldet dem Mobilitätsanbieter Schäden, die ihm während der Fahrt oder bei der Untersuchung nach Rückgabe aufgefallen sind über die Hotline nach § 13 oder über das in der App zur Verfügung stehende Rückgabeprotokoll.


§ 13       Hotline

(1)          Der Mobilitätsanbieter ist täglich 24 Stunden über eine Hotline Tel.: +49 241 957 88 366 kostenlos telefonisch erreichbar. Bei Fragen zur App steht eine Hotline von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 17 Uhr sowie Freitag zwischen 8 und 12 Uhr unter der Tel.: +49 4671 6074 650 kostenlos zur Verfügung.


§ 14       Verhalten bei Unfällen; Schäden; Defekten; Reparaturen; Verkehrsverstößen; Betrugsverdacht

(1)          Der Kunde zeigt dem Mobilitätsanbieter Unfälle, Schäden, Diebstahl, Zerstörung und einen sonstigen Untergang des Fahrzeuges (Schadensereignisse) unverzüglich telefonisch über die Hotline (§ 13) an.

(2)          Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle zur Schadensminderung und Beweissicherung erforderlichen, zumutbaren Maßnahmen getroffen werden.

(3)          Bei einem Unfall verständigt der Kunde die Polizei. Bei reinen Sachschäden ist eine Verständigung der Polizei nicht erforderlich, wenn ein Datenaustausch mit dem geschädigten Dritten im Sinne des § 34 Abs. 1 Nr. 5 und Nr. 6 StVO erfolgen konnte (Angabe, dass man am Unfall beteiligt war, Angabe Namen und Anschrift sowie Vorlage Führerschein und Fahrzeugschein und nach bestem Wissen Angaben über die Haftpflichtversicherung). Der Kunde ist in einem solchen Fall verpflichtet, den Schaden unter Vorlage eines Unfallberichts unverzüglich dem Mobilitätsanbieter zu melden. Der Kunde darf sich nicht vom Unfallort entfernen, wenn dies den Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort gemäß § 142 StGB darstellen würde. Der Kunde darf sich erst vom Unfallort entfernen, wenn die polizeiliche Aufnahme abgeschlossen ist und das Fahrzeug an ein Abschleppunternehmen übergeben oder das Fahrzeug in Absprache mit dem Mobilitätsanbieter vom Kunden zu einer Station gefahren werden darf.

(4)          Der Kunde ist verpflichtet, einen Schadensbericht zu erstellen und unverzüglich, spätestens bis innerhalb von 2 Tagen nach dem Schadensereignis, an den Mobilitätsanbieter zu übermitteln.

(5)          Die vorbenannten Pflichten des Kunden bestehen nicht, wenn und solange der Kunde aufgrund unfallbedingter Verletzungen nicht in der Lage ist, diesen nachzukommen.

(6)          Verursacht der Kunde den Einsatz eines Technikers des Mobilitätsanbieters durch nicht sachgemäße Bedienung des Fahrzeugs oder der Zugangstechnik, wird dem Kunden der Aufwand entsprechend den tatsächlich angefallenen Kosten aufgrund des Technikereinsatzes in Rechnung gestellt.


§ 15       Versicherung; Selbstbeteiligung

(1)          Autos die Kunden zur Nutzung buchen können, sind haftpflicht- teil- und vollkaskoversichert. Die Versicherungsbedingungen sind unter https://gp-esharing.moqo.de/ und über die App jederzeit einsehbar und werden dem Kunden im Rahmen des Buchungsprozesses vor Abschluss der kostenpflichtigen Buchung angezeigt. Dies umfasst die jeweilige Höhe der Selbstbeteiligung je Schadensereignis, welche der Kunde im Versicherungsfall zu tragen hat.

(2)          Kann der Mobilitätsanbieter die Versicherung aufgrund eines Verstoßes des Kunden gegen Pflichten aus diesem Vertrag oder die in den Versicherungsbedingungen genannten Anforderungen, insbesondere bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverstößen des Kunden, nicht oder nicht vollständig in Anspruch nehmen, haftet der Kunde gegenüber dem Mobilitätsanbieter hierfür nach Maßgabe von § 18.


§ 16       Preise; Zahlungsmittel

(1)          Der Kunde zahlt für die Nutzung der Fahrzeuge ab Fahrtantritt ein Entgelt. Die Berechnung erfolgt zu den jeweils zu Beginn des Nutzungsvorgangs gültigen Preisen.

(2)          Das vom Kunden zu zahlende Entgelt hängt von dem gewählten Fahrzeug, dem Mietzeitraum und/oder der Laufleistung während der Nutzung sowie der Teamzuordnung ab. Der Mobilitätsanbieter bietet Kunden u. a. ein zeitbasiertes Tarifmodell (Stunden-, Tages- und Wochenendpreise) und ein Tarifmodell unter Berücksichtigung der zurückgelegten Fahrtstrecke an (Streckentarif). Für unterschiedliche Nutzergruppen (Teams) kann der Mobilitätsanbieter unterschiedliche Preise festlegen. Im Zuge des Buchungsvorgangs wählt der Kunde einen für den spezifischen Nutzungsvorgang gültigen Tarif aus, der Grundlage für die Abrechnung nach Absatz 1 wird.

(3)          Die für die Entgeltberechnung jeweils gültigen Preise sowie sonstigen Gebühren werden dem Kunden im Zuge des Buchungsvorgangs in der App angezeigt. Die in der App aufgeführten Preise werden inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer aufgeführt.

(4)          Die Höhe der Gebühren, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden können für eine nicht (ausreichende) Betankung bzw. Ladung (§ 12.3), das Abstellen eines Fahrzeugs an dafür nicht vorgesehenen Stationen (§ 12.6), eine unsachgemäße Nutzung des Fahrzeugs (§ 14.6) ) oder für den Verwaltungsaufwand bei Inanspruchnahme der Versicherung (§ 15.1) sind für den Kunden in der App unter Nutzungsbedingungen/Gebührenkatalog einsehbar.

(5)          Die Zahlung für die Nutzung des Fahrzeugs erfolgt nach Beendigung der Nutzung im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens oder per Kreditkarte über die vom Kunden bei der Registrierung angegebenen Zahlungsdaten. Die Rechnung für die Nutzung wird dem Kunden an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Rechnungen sind nach Zugang der Zahlungsaufforderung sofort fällig.


§ 17       Laufzeit und Kündigung

(1)          Dieser Vertrag kann von den Vertragspartnern mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform.

(2)          Das Recht der Vertragspartner zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3)          Mit Vertragsbeendigung sperrt der Mobilitätsanbieter dem Kunden die Möglichkeit, Fahrzeuge mieten und nutzen zu können.


§ 18       Haftung

(1)          Die Haftung der Vertragspartner sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).

(2)          Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den die haftende Partei bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen. Gleiches gilt bei grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen (nicht leitende Angestellte) außerhalb des Bereichs der wesentlichen Vertragspflichten sowie der Lebens-, Körper oder Gesundheitsschäden.

(3)          Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

(4)          Die Nutzung der Fahrzeuge erfolgt auf eigene Gefahr.


§ 19       Vertragsanpassung

(1)          Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. BGB, StVO, höchstrichterliche Rechtsprechung). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Mobilitätsanbieter nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Lücke nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa, wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Mobilitätsanbieter verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstellung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach diesem Paragraphen sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Mobilitätsanbieter dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Mobilitätsanbieter in der Mitteilung gesondert hingewiesen.


§ 20       Datenschutz

(1)          Der Mobilitätsanbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nach den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Details enthält die Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten, die der Mobilitätsanbieter dem Kunden mit Abschluss des Vertrages gesondert zur Verfügung stellt.


§ 21       Streitschlichtung

(1)          Der Mobilitätsanbieter nimmt nicht an Verfahren mit Verbrauchern zur außergerichtlichen Streitbeilegung im Sinne des VSBG zu Rechten und Pflichten aus dem Vertrag oder zum Bestehen des Vertrages teil.

(2)          Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Uns erreichen Sie zudem unter folgender E-Mail-Adresse: info.connect(at)gp-joule.de.


§ 22       Schlussbestimmungen; sonstiges

(1)          Diese Bedingungen sind abschließend. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Textform.

(2)          Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen Bedingungen ist für Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen der Sitz des Mobilitätsanbieters. Das gleiche gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

(3)          Rechte und Pflichten des Kunden aus diesen Bedingungen können nur mit Zustimmung des Mobilitätsanbieters übertragen und abgetreten werden.

(4)          Auf diese Bedingungen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

(5)          Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmungen soll eine Bestimmung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt. Gleiches gilt, wenn sich bei der Durchführung dieses Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke zeigt.


Stand: 29.03.23