Neuregistrierung THG-Quote für E-Fahrzeuge
Jetzt registrieren & Prämie sichern
Über unseren Partner Carbonify können Sie schnell und unkompliziert E-Fahrzeuge aller Art zum THG-Quotenhandel anmelden. Sichern Sie sich Ihre attraktive THG-Prämie und unterstützen Sie mit der Green-THG von CONNECT unsere Ladeinfrastrukturprojekte deutschlandweit.
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Bearbeitungsstand einsehen & Daten ändern
Sie haben bereits die THG-Quote für Ihr E-Fahrzeug angemeldet? Hier können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand Ihrer THG-Registrierung einsehen und bei Bedarf Änderungen Ihrer Bankverbindung vornehmen.
Die wichtigsten Fragen zur THG-Quote
Was ist die THG-Quote?
Die Treibhausgas-Minderungsquote verpflichtet Mineralölunternehmen ihre CO2-Emissionen zu verringern. Durch den THG-Quotenhandel können Unternehmen ihre Bilanzen verbessern. Eigentümer öffentlicher Ladeinfrastruktur und Halter von Elektrofahrzeugen erhalten dafür eine jährliche Gutschrift.
Wer kann die THG-Quote beantragen?
Quotenberechtigt sind Betreiber öffentlicher Ladeinfrastruktur sowie Halter von Elektrofahrzeugen. CONNECT übernimmt die Abwicklung für Ladeinfrastruktur im CONNECT-Betrieb. Für Fahrzeuge können Halterinnen und Halter die Registrierung schnell und einfach direkt online durchführen.
Welche Unterlagen brauche ich, um meine THG-Quote zu beantragen?
Für Fahrzeuge ist eine digitale Kopie der Vorder- und Rückseite des Fahrzeugscheins erforderlich. Für öffentliche Ladeinfrastruktur im CONNECT-Betrieb sind keine zusätzlichen Unterlagen nötig.
Wann erhalte ich meine THG-Quote?
Für Fahrzeuge beträgt die Dauer in der Regel bis zu drei Monaten. Bei öffentlicher Ladeinfrastruktur richtet sich die Bearbeitungszeit nach dem Antragsaufkommen beim Umweltbundesamt und kann nicht garantiert werden. CONNECT reicht alle Anträge zeitnah ein, damit die Auszahlung schnellstmöglich auf das angegebene Bankkonto erfolgt.
Green-THG von CONNECT
Attraktive THG-Prämien - 100% nachhaltig
In dem Sie sich für das THG-Prämienangebot von CONNECT entscheiden, unterstützen Sie aktiv den Ausbau erneuerbarer Energien und der E-Mobilität in Deutschland. CONNECT zeigt, dass 100 % erneuerbare Energien möglich sind. Mit unseren Lösungen verbinden wir die Stromerzeugung aus regenerativen Energiequellen mit der nachhaltigen Nutzung in Form von E-Mobilität. Täglich setzen wir uns für eine nachhaltige und elektrifizierte Mobilität ein - mit Stromtarifen, Ladeinfrastruktur, Ladeparks, und vieles mehr. Registrieren Sie sich für die CONNECT THG-Prämie, werden Sie CONNECT-Kunde, und helfen Sie mit, die E-Mobilität einen Schritt voranzubringen!
Attraktive CONNECT THG-Prämien für alle E-Fahrzeugklassen
E-Roller & E-Motorräder (L)
auf Anfrage
E-Autos (M1)
75 €
E-Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen (N1)
113 €
E-Nutzfahrzeuge ab 3,5 bis 12 Tonnen (N2)
770 €
E-Nutzfahrzeuge ab 12 Tonnen (N3)
1.250 €
E-Busse (M3)
auf Anfrage
Interessiert? Alle Infos zur THG-Quote für Ladeinfrastruktur herunterladen
In unserem Two-Pager haben wir alle wichtigen Informationen für Sie zusammengestellt von den Voraussetzungen über den Ablauf bis hin zur Prämienauszahlung. So erhalten Sie einen schnellen Überblick über die THG-Quote für Ladeinfrastruktur und unsere Services.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur THG-Quote
Unternehmen, die CO2 verursachende Treibstoffe verarbeiten oder in Umlauf bringen, dürfen gemäß § 37 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) nur eine bestimmte Menge an Treibhausgas verursachen. Für jede zusätzliche Tonne CO2 müssen Strafen gezahlt werden. Strafen können vermieden werden, in dem umweltfreundlichere Kraftstoffe verkauft bzw. beigemischt werden oder indem THG-Quoten – quasi eingespartes CO2 – von Dritten gekauft werden. Seit 2019 wird Strom als umweltfreundlicher und emissionsarmer Kraftstoff mit THG-Quoten gehandelt. Das zertifizierte, eingesparte CO2 von emissionsfrei-fahrenden Elektrofahrzeuge kann somit an quotenverpflichtete Unternehmen verkauft werden.
Ihre angegebenen Daten inklusive der hochgeladenen Dokumente werden unter Einhaltung des Datenschutzes (DSGVO) behandelt. Sie werden nur für die in unseren Datenschutzhinweisen vereinbarten Zwecke, die für die THG-Quote notwendig sind, verwendet und gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.
Alle FahrzeughalterInnen, also der-/diejenige der in der Zulassungsbescheinigung Teil I als HalterIn eingetragen ist. Bei Dienstwagen ist das in den meisten Fällen das Unternehmen. Seit 2022 haben auch Betreiber von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur Anspruch auf die THG-Quote. CONNECT übernimmt als Betreiber die Registrierung der Ladeinfrastruktur und die Beantragung der THG-Quote.
Die THG-Quote kann bis zum 09. November des aktuellen Jahres bei CONNECT beantragt werden. Grund hierfür ist die neue gesetzliche Frist bis zum 15. November des aktuellen Jahres. Fahrzeuge, die danach zugelassen werden, können für das aktuelle Jahr keine THG-Quote mehr beantragen. Die THG-Quoten für Ladeinfrastruktur werden quartalsweise beantragt und müssen spätestens bis zum 31. Januar des Folgejahres eingereicht werden.
Sie müssen jedes Jahr Ihre THG-Quote für Fahrzeuge neu beantragen. Ihre Daten sind dafür in Ihrem Log-in Account gespeichert, sodass die Beantragung schneller möglich ist. Für Ladeinfrastruktur gilt das nicht: Hier übernehmen wir die Beantragung für die gesamte Vertragslaufzeit Ihres Servicevertrags. Eine jährliche erneute Beauftragung ist nicht erforderlich. Eine rückwirkende Beantragung und Auszahlung nach Ablauf der Fristen ist in beiden Fällen leider nicht möglich.
Auch hier kann die THG-Quote geltend gemacht werden. Berechtigt ist der oder die HalterIn (wie in der ZLB1 Teil I eingetragen). Bitte denken Sie daran, dass die THG-Quote nur einmal im Jahr beantragt werden kann.
Ja, Sie erhalten die volle Prämie, wenn Sie ein Fahrzeug in diesem Jahr neu gekauft haben. Als Voraussetzung für die Prämie gilt, dass Sie Ihr Fahrzeug für mindestens einen Tag im entsprechenden Jahr besitzen.Sollten Sie ein gebrauchtes E-Auto gekauft haben und die THG-Quote wurde bereits für das laufende Jahr beantragt und ausgezahlt, so können Sie die THG-Quote leider nicht erneut beantragen.
Die Prämienhöhe für Ladeinfrastruktur wird jedes Jahr neu festgelegt und hängt von der gesetzlichen THG-Quote und der Berechnung des deutschen Strommixes ab. CONNECT informiert Sie rechtzeitig zum Jahresende über die gültige Prämienhöhe für die kommende Vertragslaufzeit. Für Details zu den konkreten Konditionen sprechen Sie uns bitte direkt an.
Die THG-Quote ist eine Prämie, die als Gutschrift ausgezahlt wird. Daher ist die steuerliche Sachlage für private und gewerbliche THG-Quotenberechtigte unterschiedlich:
- Privatpersonen, die kein Einzelunternehmen führen, auf das ihr E-Auto zugelassen ist, müssen auf die Prämienerlöse aus der THG-Quote keine Steuern abführen.
- Unternehmen müssen die Prämienerlöse aus der THG-Quote als Einkünfte aus Gewerbebetrieb deklarieren.