Jetzt alpitronic HYC150/HYC300 FINAL EDITION zum Vorteilspreis kaufen! Inkl. Betonfundament, 3 Monate Einlagerung und Versand. Sichern Sie sich die letzten verfügbaren Geräte!

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaft im CONNECT Ladenetz



Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden die Grundlage der Mitgliedschaft des Kunden im CONNECT Ladenetz der GP JOULE CONNECT GmbH (im Folgenden „CONNECT“). Die AGB regeln die Bedingungen für den Zugang zu und die Nutzung von Ladestationen im CONNECT Ladenetz, an denen das Mitglied Elektrofahrzeuge aufladen kann, die Nutzung der Web-Plattform Mobility Portal, die App CONNECT to go by GP JOULE (im Folgenden „App“) sowie die Überlassung der CONNECT Ladekarte (im Folgenden „Ladekarte“).

§ 1          Begründung, Laufzeit und Beendigung der Mitgliedschaft

(1)          Das Mitglied beantragt die Mitgliedschaft im CONNECT Ladenetz, indem es sich auf der Internetseite von CONNECT oder der App registriert. Die Mitgliedschaft kommt mit Bestätigung durch CONNECT zustande, die spätestens 14 Tage nach der Registrierung in Textform zu erfolgen hat.

(2)          Die Mitgliedschaft wird auf unbestimmte Zeit begründet. Sie kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. Besondere Kündigungsrechte (nach Gesetz oder diesen AGB) bleiben unberührt.


§ 2          Benutzerkonto

(1)          Das Mitglied legt sich bei der Registrierung im Internet auf der Internetseite von CONNECT im Mobility Portal (https://laden.connect.gp-joule.de/) oder in der App einen Benutzernamen und ein Passwort an. Damit erhält das Mitglied Zugang zu seinem Benutzerkonto, auf das das Mitglied über die App oder die Internetseite von CONNECT zugreifen kann.

(2)          Im Benutzerkonto können die Ladevorgänge sowie Rechnungen eingesehen und verwaltet und persönlichen Einstellungen (Passwortänderungen, Zahlungsvarianten) vorgenommen werden.

(3)          Das Mitglied ist für die bestimmungsgemäße Verwendung des Benutzernamens und des Passwortes verantwortlich. Sie sind vom Mitglied mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern, dass sie abhandenkommen oder missbräuchlich genutzt werden können. Stellt das Mitglied den Verlust oder Diebstahl seines Benutzernamens oder seines Passwortes, ihre missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung seines Benutzerkontos fest, hat es CONNECT unverzüglich zu unterrichten. CONNECT wird daraufhin den Zugang zum Benutzerkonto unverzüglich sperren und stellt dem Mitglied neue Zugangsdaten zur Verfügung.


§ 3          Erreichbarkeit und Kommunikation

(1)          Das Mitglied gibt bei der Registrierung eine E-Mail-Adresse an. CONNECT kann dem Mitglied an diese E-Mail-Adresse rechtserhebliche Erklärungen zur Begründung, Durchführung, Änderung oder Beendigung der Mitgliedschaft (z. B. Mitteilungen über den Beginn der Mitgliedschaft) sowie Rechnungen senden.

(2)          Änderungen des Namens, der Anschrift, der E-Mail-Adresse oder der Kontoverbindung hat das Mitglied CONNECT unverzüglich mitzuteilen oder im Benutzerkonto selbst zu ändern.


§ 4          Ladekarte/ Verwendungsmöglichkeiten/ Sorgfalts-, Mitwirkungs- und Anzeigepflichten

(1)          CONNECT überlässt dem Mitglied nach Begründung der Mitgliedschaft auf Wunsch eine auf ihn ausgestellte Ladekarte (RFID-Karte). Die Ladekarte ist Eigentum von CONNECT. Sie ist nicht übertragbar.

(2)          Die Überlassung der Ladekarte erfolgt grundsätzlich entgeltlich.

(3)          Mit der Ladekarte kann sich das Mitglied an den Ladestationen im CONNECT Ladenetz identifizieren und erhält vorbehaltlich der Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit Zugang zu allen Ladestationen im CONNECT Ladenetz, um ein Elektrofahrzeug aufzuladen.

(4)          Die Ladekarte ist vom Mitglied mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern, dass sie abhandenkommen oder missbräuchlich genutzt werden kann. Insbesondere darf die Ladekarte nicht unbeaufsichtigt im Elektrofahrzeug aufbewahrt werden, um einen Missbrauch zu verhindern.

(5)          Stellt das Mitglied den Verlust oder Diebstahl seiner Ladekarte, ihre missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung der Ladekarte fest, ist CONNECT unverzüglich unter der Tel.Nr. +49 4671 6074-650 oder per E-Mail an service.connect@gp-joule.de zu informieren. CONNECT wird die Ladekarte unverzüglich nach Kenntnisnahme für die weitere Verwendung sperren und stellt dem Mitglied eine neue Ladekarte zur Verfügung. Bis zur Information von CONNECT über Verlust oder Diebstahl der Ladekarte schuldet das Mitglied die durch eine etwaige weitere Nutzung der Ladekarte entstehenden Kosten. Das Mitglied hat jeden Diebstahl oder Missbrauch unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen.

(6)          Nach Beendigung dieses Vertrages entfällt die Berechtigung zur Nutzung der Ladekarte und das Mitglied hat CONNECT die Ladekarte unverzüglich zurückzusenden.


§ 5          Zugang und Nutzung von Ladepunkten des CONNECT Ladenetzes

(1)          Um Zugang zu den Ladestationen des CONNECT Ladenetzes zur Nutzung zu erhalten, identifiziert sich das Mitglied an der jeweiligen Ladestationen mit Hilfe der App oder der Ladekarte und schaltet dadurch Ladestation für die Aufladung eines Elektrofahrzeugs frei.

(2)          CONNECT betreibt nicht alle Ladestationen selbst. Ist ein anderer Betreiber einer Ladestation im CONNECT Ladenetz, hat CONNECT den Zugang und die Nutzung solcher Ladestationen für Mitglieder vertraglich sichergestellt.

(3)          CONNECT kann keine durchgehende Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit der Ladestationen gewährleisten; das Mitglied hat keinen Anspruch darauf, an einer bestimmten Ladestation zu einem bestimmten Zeitpunkt laden zu können. Den Zustand und die Verfügbarkeit der Ladestation kann das Mitglied im „Station Finder“ in Mobility Portal oder App nach dem Anmelden im Benutzerkonto einsehen.

(4)          Die Ladestationen können unterschiedlich technisch ausgestattet sein. Ob das Mitglied eine Ladestation zum Aufladen seines Elektrofahrzeugs nutzen kann, ist auch abhängig von der Fahrzeugkupplung („Steckertyp“) seines Elektrofahrzeugs und dem vom Mitglied zur Verfügung zu stellenden Ladestecker. Üblicherweise kann an jeder Ladestation mit einem IEC Typ 2 Stecker geladen werden. Die technischen Daten und Informationen einer Ladestation kann das Mitglied im „Station Finder“ in Mobility Portal oder App nach dem Anmelden im Benutzerkonto einsehen.


§ 6          Entgelte/ Preisvereinbarung

(1)          Ein Ladevorgang ist grundsätzlich kostenpflichtig.

(2)          Zusätzlich entstehen in der Regel für jeden Ladevorgang Kosten auf Grundlage der Ladezeit oder für den während des Ladevorgangs gemessenen, entnommenen Strom oder auf Grundlage einer Kombination dieser beiden Werte. Das jeweilige Entgelt kann das Mitglied nach dem Anmelden im Benutzerkonto einsehen.

(3)          Jeder Ladevorgang, der aufgrund einer Identifikation mit der App oder der Ladekarte vorgenommen wird, wird gegenüber dem Mitglied abgerechnet, dem das Medium, das zur Identifikation genutzt wurde, im Benutzerkonto zugeordnet ist. Durch Beginn des Ladevorgangs akzeptiert das Mitglied den Grundpreis und das jeweilige Entgelt an der Ladestation, das im Benutzerkonto für den betroffenen Ladepunkt angezeigt wird.


§ 7          Abrechnung

(1)          Die Abrechnung durch CONNECT erfolgt grundsätzlich monatlich. CONNECT ist berechtigt, davon abweichende Abrechnungszeiträume zu bestimmen, insbesondere einzelne Ladevorgänge direkt nach Beendigung abzurechnen.

(2)          Rechnungen sind 14 Tage nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig und ohne Abzug zu zahlen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die die Wertstellung auf dem Konto der CONNECT.

(3)          Das Mitglied stimmt einer Abrechnung auf elektronischem Weg zu. Die Rechnungen werden ihm von CONNECT in seinem Benutzerkonto und per E-Mail zur Verfügung gestellt.


§ 8          Leistungsfreistellung

(1)          Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung oder der Kommunikationsverbindung sowie bei einem technischen Defekt einer Ladestation ist der Betreiber oder auch CONNECT, soweit es sich um Folgen einer Störung des Stromnetzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses, des Mobilfunknetzes oder der Ladestation handelt, von einer Leistungspflicht befreit.


§ 9          Haftung

(1)          Die Haftung der Parteien sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ist für schuldhaft verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).

(2)          Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den die haftende Partei bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen.

(3)          Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

(4)          Das Mitglied ergreift alle zumutbaren notwendigen Maßnahmen, um Schäden am Elektrofahrzeug infolge von Unterbrechungen, Unregelmäßigkeiten oder anderen Störungen im Stromnetz zu vermeiden.


§ 10          Änderungen dieser AGB

(1)          Änderungen dieser AGB werden dem Mitglied von CONNECT spätestens 2 Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform (z. B. per Brief, per E-Mail, in seinem persönlichen Mitgliederbereich) angeboten. Die Zustimmung des Mitglieds zu den Änderungen dieser AGB gilt als erteilt, wenn es seine Ablehnung nicht vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird CONNECT bei der Bekanntgabe der Änderungen besonders hinweisen. Werden dem Mitglied Änderungen dieser AGB angeboten, kann es die Mitgliedschaft vor dem Wirksamwerden der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird CONNECT beim Angebot der Änderungen ebenfalls besonders hinweisen.


§ 11          Entzug der Nutzungsmöglichkeit/ Fristlose Kündigung

(1)          Bei wiederholtem Zahlungsverzug des Mitglieds ab einem Betrag von mindestens € 20,00 inklusive Mahn- und Inkassokosten ist CONNECT berechtigt, die Nutzung der Ladekarte zu sperren und dem Mitglied den Zugang zu den Ladestationen im CONNECT Ladenetz zu entziehen. Bei der Berechnung des Mindestbetrages bleiben nicht titulierte Forderungen außer Betracht, die das Mitglied schlüssig beanstandet hat, oder die wegen einer Vereinbarung zwischen CONNECT und Mitglied noch nicht fällig sind, oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preiserhöhung von CONNECT resultieren.

(2)          Die Mitgliedschaft kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt und die Nutzung der Ladekarte gesperrt sowie der Zugang zu den Ladestationen im CONNECT Ladenetz entzogen werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere im Fall eines Zahlungsverzuges unter den Voraussetzungen des Abs. 1 vor.


Stand: April 2022