Allgemeine Geschäftsbedingungen (E-Charging)



AGB für Mitgliedschaft im CONNECT-Ladenetz


Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden die Grundlage der Mitgliedschaft des Kunden im CONNECT Ladenetz der GP JOULE Connect GmbH (im Folgenden „CONNECT“). Die AGB regeln die Bedingungen für den Zugang zu und die Nutzung von Ladestationen im CONNECT Ladenetz, an denen das Mitglied Elektrofahrzeuge aufladen kann, die Nutzung der App “Seamless Mobility App" (im Folgenden „App“) sowie des webbasierten „Mobility Portals“ und die Überlassung der CONNECT Ladekarte (im Folgenden „Ladekarte“).


§ 1          Begründung, Laufzeit und Beendigung der Mitgliedschaft

(1)          Das Mitglied beantragt die Mitgliedschaft im CONNECT Ladenetz, indem es sich in der App registriert. Die Mitgliedschaft kommt mit Bestätigung durch CONNECT zustande, die spätestens 14 Tage nach der Registrierung in Textform zu erfolgen hat.

(2)          Die Mitgliedschaft wird auf unbestimmte Zeit begründet. Sie kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. Besondere Kündigungsrechte (nach Gesetz oder diesen AGB) bleiben unberührt.


§ 2          Benutzerkonto

(1)          Das Mitglied benennt bei der Registrierung in der App eine E-Mailadresse und legt ein Passwort an. Damit erhält das Mitglied Zugang zu seinem Benutzerkonto, auf das das Mitglied über die App oder die Internetseite von CONNECT (Mobility Portal) zugreifen kann.

(2)          Im Benutzerkonto können die durchgeführten Ladevorgänge sowie vorhandenen Rechnungen eingesehen werden. Zudem ist es dem Mitglied in der App möglich, Änderungen an den persönlichen Angaben und Einstellungen (Passwort-, Kontakt- und Adressänderungen) vorzunehmen.

(3)          Das Mitglied ist für die bestimmungsgemäße Verwendung der Zugangsdaten verantwortlich. Sie sind vom Mitglied mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern, dass sie abhandenkommen oder missbräuchlich genutzt werden können. Stellt das Mitglied die missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung seines Benutzerkontos fest, hat es CONNECT unverzüglich zu unterrichten. CONNECT wird daraufhin den Zugang zum Benutzerkonto unverzüglich sperren und stellt dem Mitglied neue Zugangsdaten zur Verfügung.

§ 3          Erreichbarkeit und Kommunikation

(1)          Das Mitglied gibt bei der Registrierung eine E-Mail-Adresse an. CONNECT kann dem Mitglied an diese E-Mail-Adresse rechtserhebliche Erklärungen zur Begründung, Durchführung, Änderung oder Beendigung der Mitgliedschaft (z.B. Mitteilungen über den Beginn der Mitgliedschaft) sowie Rechnungen senden.

(2)          Änderungen des Namens, der Anschrift, der E-Mail-Adresse oder der Kontoverbindung hat das Mitglied CONNECT unverzüglich mitzuteilen oder im Benutzerkonto selbst zu ändern.


§ 4          Ladekarte: Verwendungsmöglichkeiten, Sorgfalts-, Mitwirkungs- und Anzeigepflichten

(1)          Der Kunde kann sich über die App oder über die Website des Mobilitätsanbieters https://gp-esharing.moqo.de/ registrieren, indem er in die Eingabemaske die dort geforderten Angaben einträgt.

(2)          Mit der Ladekarte kann sich das Mitglied an den Ladestationen im CONNECT Ladenetz identifizieren und erhält vorbehaltlich der Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit Zugang zu den in der App definierten Ladestationen im CONNECT Ladenetz, um ein Elektrofahrzeug aufzuladen.

(3)          Die Ladekarte ist vom Mitglied mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern, dass sie abhandenkommen oder missbräuchlich genutzt werden kann. Insbesondere darf die Ladekarte nicht unbeaufsichtigt im Elektrofahrzeug aufbewahrt werden, um einen Missbrauch zu verhindern.

(4)          Stellt das Mitglied den Verlust oder Diebstahl seiner Ladekarte, ihre missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung der Ladekarte fest, hat das Mitglied CONNECT die entsprechende Ladekarte unverzüglich auf der CONNECT Webseite zu deaktivieren. Um die dem Mitglied zugeordneten Ladekarten und App-Verträge selbst verwalten zu können, muss sich das Mitglied an entsprechender Stelle auf der CONNECT Webseite mit seinen Zugangsdaten aus der App einloggen. Zugleich bietet CONNECT dem Mitglied die Möglichkeit über die CONNECT Webseite eine neue Ladekarte zu bestellen.

(5)          Sollte das eigenständige Deaktivieren der Ladekarte durch das Mitglied nicht erfolgreich oder möglich sein, ist CONNECT unverzüglich per E-Mail an service.connect(at)gp-joule.de zu informieren. CONNECT wird die Ladekarte unverzüglich nach Kenntnisnahme für die weitere Verwendung sperren und stellt dem Mitglied eine neue Ladekarte zur Verfügung. Bis zur Information von CONNECT über Verlust oder Diebstahl der Ladekarte schuldet das Mitglied die durch eine etwaige weitere Nutzung der Ladekarte entstehenden Kosten.

(6)          Nach Beendigung dieses Vertrages entfällt die Berechtigung zur Nutzung der Ladekarte und das Mitglied hat CONNECT die Ladekarte unverzüglich an folgende Adresse zurückzusenden:

GP JOULE Connect GmbH
z.H. Kundenservice
Cecilienkoog 16
25821 Reußenköge

Die Kosten für die Rücksendung hat das Mitglied zu tragen.


§ 5          Zugang und Nutzung von Ladepunkten des CONNECT Ladenetzes

(1)          Das Mitglied erhält Zugang zu allen Ladestationen, die dem Mitglied nach dem Anmelden mit seinem Benutzerkonto in der App angezeigt werden. Voraussetzung ist, dass dem Mitglied ein App-Vertrag bzw. eine Ladekarte zugeordnet ist, welche ebenfalls in der App eingesehen werden kann.

(2)          Um Zugang zu den Ladestationen des CONNECT Ladenetzes zur Nutzung zu erhalten, identifiziert sich das Mitglied an der jeweiligen Ladestationen mit Hilfe der App oder der Ladekarte und schaltet dadurch den Ladepunkt für die Aufladung eines Elektrofahrzeugs frei. Sofern das Mitglied seine Ladekarte im Rahmen eines Projektes mit einem Kunden der CONNECT seine Ladekarte erhalten hat und ihm diese nur Zugang zu Ladepunkten im nicht-öffentlichen Bereich bietet, ist eine Identifizierung an der Ladestation nur mittels Ladekarte möglich.

(3)          CONNECT betreibt nicht alle Ladestationen selbst. Ist ein anderer Betreiber einer Ladestation im CONNECT Ladenetz, hat CONNECT den Zugang und die Nutzung solcher Ladestationen für Mitglieder vertraglich sichergestellt.

(4)          CONNECT kann keine durchgehende Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit der Ladestationen gewährleisten; das Mitglied hat keinen Anspruch darauf, an einer bestimmten Ladestation zu einem bestimmten Zeitpunkt laden zu können. Die Verfügbarkeit der Ladestation kann das Mitglied in der App oder im webbasierten „Station Finder“ einsehen.


§ 6          Entgelte, Preisvereinbarung

(1)          Ein Ladevorgang ist grundsätzlich kostenpflichtig und richtet sich nach den Tarifen der Ladestationseigentümer. Das Preismodell des jeweiligen Ladevorgangs wird ladepunktspezifisch in der App angezeigt, bevor ein Ladevorgang gestartet wird.

(2)          In der Regel entstehen für jeden Ladevorgang Kosten auf Grundlage der geladenen Strommenge, der Ladezeit oder auf Grundlage einer Kombination dieser beiden Werte. Zusätzlich können bspw. Gebühren erhoben werden für den Start eines Ladevorgangs.

(3)          Jeder Ladevorgang, der aufgrund einer Identifikation mit der App oder der Ladekarte vorgenommen wird, wird gegenüber dem Mitglied bzw. angegebenen Rechnungsempfänger abgerechnet. Durch Beginn des Ladevorgangs akzeptiert das Mitglied das jeweilige Preismodell, das in der App für den betroffenen Ladepunkt angezeigt wird. Um den Preis am Ladepunkt einsehen zu können, ist ein aktiver Ladevertrag in der App Voraussetzung.

(4)          Das Mitglied wird an dieser Stelle darüber informiert, dass CONNECT keine Haftung für Ladevorgänge an Ladepunkten Dritter übernimmt.

(5)          Für unberechtigte Rückabwicklungen, die der Kunde auslöst, erhebt CONNECT eine Servicegebühr in Höhe von 10,00 (Zehn) Euro.

(6)          Für Rücklastschriften aufgrund ungenügender Kontodeckung erhebt CONNECT eine Servicegebühr in Höhe von 10,00 (Zehn) Euro.


§ 7          Abrechnung und Zahlungsarten

(1)          Die Abrechnung durch CONNECT erfolgt grundsätzlich monatlich. CONNECT ist berechtigt, davon abweichende Abrechnungszeiträume zu bestimmen, insbesondere einzelne Ladevorgänge direkt nach Beendigung abzurechnen.

(2)          Rechnungen sind 10 Tage nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig und ohne Abzug zu zahlen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Wertstellung auf dem Konto der CONNECT.

(3)          Das Mitglied stimmt einer Abrechnung auf elektronischem Weg zu. Die Rechnungen werden ihm bzw. dem Abrechnungsempfänger von CONNECT in seinem Benutzerkonto und per E-Mail zur Verfügung gestellt.

(4)          Änderungen, die die Zahlungsart betreffen, wie z.B. E-Mailadresse, hat das Mitglied entweder eigenständig in der App zu ändern oder CONNECT per E-Mail an service.connect(at)gp-joule.de mitzuteilen.


§ 8          Leistungsfreistellung

(1)          Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung oder der Kommunikationsverbindung sowie bei einem technischen Defekt einer Ladestation ist der Betreiber oder auch CONNECT, soweit es sich um Folgen einer Störung des Stromnetzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses, des Mobilfunknetzes oder der Ladestation handelt, von einer Leistungspflicht befreit.


§ 9          Haftung

(1)          Die Haftung der Parteien sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ist für schuldhaft verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).

(2)          Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den die haftende Partei bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen.

(3)          Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.


§ 10       Änderungen dieser AGB

(1)          Änderungen dieser AGB werden dem Mitglied von CONNECT spätestens 2 Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform (z. B. per Brief, per E-Mail, in seinem persönlichen Mitgliederbereich) angeboten. Die Zustimmung des Mitglieds zu den Änderungen dieser AGB gilt als erteilt, wenn es seine Ablehnung nicht vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird CONNECT bei der Bekanntgabe der Änderungen besonders hinweisen. Werden dem Mitglied Änderungen dieser AGB angeboten, kann es die Mitgliedschaft vor dem Wirksamwerden der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird CONNECT beim Angebot der Änderungen ebenfalls besonders hinweisen.


§ 11       Entzug der Nutzungsmöglichkeit, fristlose Kündigung

(1)          Bei wiederholtem Zahlungsverzug des Mitglieds ab einem Betrag von mindestens 20,00 (Zwanzig) Euro, inklusive Mahn- und Inkassokosten, ist CONNECT berechtigt, die Nutzung des App-Vertrags und/oder der Ladekarte zu sperren und dem Mitglied den Zugang zu den Ladestationen im CONNECT Ladenetz zu entziehen. Bei der Berechnung des Mindestbetrages bleiben nicht titulierte Forderungen außer Betracht, die das Mitglied schlüssig beanstandet hat, oder die wegen einer Vereinbarung zwischen CONNECT und dem Mitglied noch nicht fällig sind, oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preiserhöhung von CONNECT resultieren.

(2)          Die Mitgliedschaft kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt und die Nutzung des App-Vertrags und/oder der Ladekarte gesperrt sowie der Zugang zu den Ladestationen im CONNECT Ladenetz entzogen werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere im Fall eines Zahlungsverzuges unter den Voraussetzungen des Abs. 1 vor.


Stand: 26.10.2022