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Allgemeine Geschäftsbedingungen Ad-hoc-Laden



(Stand 25.08.2023)

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden die Grundlage der Nutzung öffentlich zugänglicher Ladepunkte der GP JOULE Connect GmbH (im Folgenden „CONNECT“) im Rahmen eines Ad-hoc-Ladens via Moovility App.


§ 1          Zustandekommen des Vertrages

(1)          Bei jedem Ladevorgang kommt ein gesonderter Vertrag zwischen dem Kunden und CONNECT zustande, der den Kunden berechtigt, die CONNECT Ladesäule nach Maßgabe dieser AGB zu nutzen.

(2)          Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde bei der Zahlung den Button „Zahlung bestätigen“ betätigt.


§ 2          Leistungen der CONNECT

(1)          CONNECT ermöglicht dem Kunden die Nutzung der CONNECT Ladesäulen zu dem Zweck, im Rahmen des Ad-hoc-Ladens Strom zum Laden seines Elektrofahrzeuges zu entnehmen. Ad-hoc-Laden ist das punktuelle Laden eines Elektrofahrzeuges, ohne dass zwischen dem Kunden und CONNECT ein Dauerschuldverhältnis über die Nutzung der CONNECT Ladesäulen geschlossen wurde.

(2)          CONNECT beliefert den Kunden mit Strom, sobald dieser die Zahlung durchgeführt hat. Der Kunde startet den Ladevorgang über die Moovility App. Der Kunde kann den Ladevorgang jederzeit über diese App oder mit der Entnahme des Ladekabels beenden. Abgerechnet wird die Stromabnahmemenge.


§ 3          Entgelt und Abrechnung

(1)          Der Kunde hat für die durch CONNECT erbrachten Leistungen das vereinbarte verbrauchabhängige Entgelt zu zahlen, welches sich aus der entnommenen Strommenge ergibt. Der für den jeweiligen Ladevorgang gültige Preis pro kWh wird in der Moovility-App ausgewiesen.

(2)          Die Zahlung kann nur mittels Kreditkarte erfolgen. Die für die Zahlung akzeptierten Zahlungsmethoden werden in der Moovility App angegeben.

(3)          Nach dem Ladevorgang wird ein Beleg erstellt, der dem Kunden per E-Mail zugesandt wird.


§ 4          Leistungsfreistellung

(1)          Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung oder der Kommunikationsverbindung sowie bei einem technischen Defekt einer Ladestation ist der Betreiber oder auch CONNECT, soweit es sich um Folgen einer Störung des Stromnetzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses, des Mobilfunknetzes oder der Ladestation handelt, von einer Leistungspflicht befreit.


§ 5          Haftung

(1)          Die Haftung der Parteien sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ist für schuldhaft verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).

(2)          Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den die haftende Partei bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen.

(3)          Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.


§ 6          Datenschutz

(1)          Datenschutzrechtliche Hinweise und Informationen sind in den Datenschutzhinweisen der CONNECT zu finden: www.connect-gp-joule.de/datenschutz.


§ 7          Schlussbestimmungen

(1)          Sollten einzelne Bestimmungen der Bedingungen ungültig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen gleichwohl gültig. In diesem Fall ist die ungültige Bestimmung der Bedingung so zu ändern, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte Zweck möglichst erreicht wird. Dies gilt auch, wenn bei der Durchführung der Bestimmungen eine Lücke festgestellt wird.