Allgemeine Nutzungsbedingungen für das CONNECT Ladenetz



Die Allgemeinen Nutzungsbedingungen (ANB) bilden die Grundlage für den Zugang und die Nutzung von Ladestationen im Ladenetz der GP JOULE Connect GmbH (im Folgenden „CONNECT“), an denen der Nutzer Elektrofahrzeuge aufladen kann. Zugang zum CONNECT Ladenetz erhält der Nutzer über die App „CONNECT Charge“ (im Folgenden „App“) sowie die CONNECT Ladekarte (im Folgenden „Ladekarte“).


§ 1          Nutzungsbedingungen der App

(1)          Die App wird aus dem App Store oder von Google Play heruntergeladen und kann nach Zustimmung des Nutzers zu den hier genannten Nutzungsbedingungen verwendet werden. Die App funktioniert möglicherweise nicht mit Betriebssystemen älterer Smartphones.

(2)          CONNECT kann diese Nutzungsbedingungen von Zeit zu Zeit aktualisieren. Aktualisierte Nutzungsbedingungen gelten mit der Durchführung eines ersten Ladevorgangs durch den Nutzer nach der Aktualisierung der Nutzungsbedingungen als vom Nutzer akzeptiert.

(3)          Der Nutzer benennt bei der Registrierung in der App eine E-Mailadresse und teilt Kontaktdaten, wie Vor- und Nachname, Land und optional Telefonnummer mit. Daraufhin erhält der Nutzer eine Registrierungsemail mit einem Bestätigungslink. Alternativ besteht die Möglichkeit der Registrierung mit Telefonnummer. In dem Fall wird ein Verifizierungscode per SMS verschickt. Nachdem der Nutzer die Registrierung verifiziert hat, wird er automatisch in der App angemeldet und stimmt der Geltung dieser ANB zu. CONNECT weist daraufhin, dass die Vergabe eines Passworts die Sicherheit des Nutzerkontos erhöht.

(4)          Der Nutzer hat die Möglichkeit in der App eine Bezahlart zu hinterlegen . Dem Nutzer ist es in der App u.a. möglich, Zahlungsmethoden, Ladekarten und Gutscheine zu hinterlegen, einzusehen und zu verwalten. Darüber hinaus kann der Nutzer Ladestationen suchen, filtern und als Favorit markieren sowie Statistiken zum Ladeverhalten einsehen. In der App können die durchgeführten Ladevorgänge an der heimischen Wallbox (sofern zutreffend) sowie im öffentlichen Bereich eingesehen und für einen frei definierbaren Zeitraum exportiert werden. Diese werden dem Nutzer per E-Mail zur Verfügung gestellt. Zudem kann der Nutzer Änderungen an den personenbezogenen Daten vornehmen und das Nutzerkonto löschen.

(5)          Die App selbst verkauft oder vertreibt keine Energie. Die App bietet dem Nutzer lediglich Zugang zu Ladestationen für den Zweck der Durchführung und Abrechnung eines Ladevorgangs. Die App selbst verarbeitet keine Geldtransaktionen.

(6)          Die Nutzung der App wird zu jeder Zeit als Akzeptanz des Nutzers für den Abschluss eines Vertrages zum Kauf von Ladestrom zwischen dem Nutzer und CONNECT bzw. dessen Dienstleister betrachtet.

(7)          Der Nutzer kann die Nutzung der App jederzeit beenden, indem er sein Nutzerkonto in der App löscht.


§ 2          Überlassung von Ladekarten

(1)          Auf Wunsch überlässt CONNECT dem Nutzer eine Ladekarte (RFID-Karte). Die Ladekarte stellt ein zusätzliches Authentifizierungsmedium zur App dar und ermöglicht Zugang zu allen Ladestationen, die dem Nutzer in der App angezeigt werden. Die Ladekarte ist Eigentum von CONNECT. Sie ist nicht übertragbar. CONNECT behält sich das Recht vor, für das zur Verfügung stellen der Ladekarte eine einmalige Gebühr zu erheben.

(2)          Entfällt die Nutzung des CONNECT Ladenetzes durch den Nutzer, entfällt zudem die Berechtigung zur Nutzung der Ladekarte. Der Nutzer hat die Ladekarte ordnungsgemäß zu entsorgen oder an folgende Adresse zum Recycling zurückzusenden:

GP JOULE Connect GmbH
z.H. Customer Care
Cecilienkoog 16
25821 Reußenköge
Deutschland

Die Kosten für die Rücksendung hat der Nutzer zu tragen.


§ 3          Zugang und Nutzung von Ladepunkten des CONNECT Ladenetzes

(1)          Der Nutzer erhält vorbehaltlich der Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit Zugang zu allen Ladestationen, die nach dem Anmelden mit seinem Nutzerkonto in der App angezeigt werden, inkl. Roaming, und sofern eine aktive Zahlungsmethode in der App hinterlegt ist.

(2)          Um Ladevorgänge an den Ladestationen des CONNECT Ladenetzes zur autorisieren, identifiziert sich der Nutzer an der jeweiligen Ladestationen mit Hilfe der App oder der Ladekarte, wählt eine hinterlegte Bezahlmethode aus und schaltet dadurch den Ladepunkt für die Aufladung eines Elektrofahrzeugs frei.

(3)          Um sicherzustellen, dass die Zahlungsmethode gültig ist, behält sich CONNECT bzw. dessen Dienstleister vor, übergangsweise einen Betrag zeitweise zurückzuhalten.

(4)          Die tatsächliche Ladeleistung des Elektrofahrzeugs hängt von mehreren Faktoren ab, wie dem technischen Zustand des Fahrzeugs, dem Batteriestand und der Ladeleistung der Ladesäule, wobei die Komponente mit dem kleinsten gemeinsamen Nenner die Leistung bestimmt, die das Elektrofahrzeug aufnehmen kann. CONNECT kann daher nicht garantieren, dass das Aufladen des Elektrofahrzeugs des Nutzers innerhalb eines minimalen/maximalen Leistungsbereichs möglich ist.

(5)          CONNECT betreibt nicht alle Ladestationen selbst. Ist ein anderer Betreiber einer Ladestation im CONNECT Ladenetz, hat CONNECT den Zugang und die Nutzung solcher Ladestationen für den Nutzer vertraglich sichergestellt.

(6)          Die jeweiligen Eigentümer der Ladestationen im CONNECT Ladenetz sind dafür verantwortlich, dass die Ladestationen den geltenden Normen, Gesetzen und Vorschriften entsprechen.

(7)          CONNECT kann keine durchgehende Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit der Ladestationen gewährleisten; der Nutzer hat keinen Anspruch darauf, an einer bestimmten Ladestation zu einem bestimmten Zeitpunkt laden zu können. Die Verfügbarkeit der Ladestation kann der Nutzer in der App einsehen. Wenn ein Ladepunkt für längere Zeit außer Betrieb ist, wird dies in der App angezeigt.

(8)          Sofern der Nutzer eine von CONNECT betriebene Heimladestation besitzt, besteht nach Einzelfallprüfung die Möglichkeit diese in der App einzubinden und abgesehen von der Ladekarte auch über die App dort Ladevorgänge zu starten.


§ 4          Entgelte, Preisvereinbarung

(1)          Ein Ladevorgang ist grundsätzlich kostenpflichtig und richtet sich nach den Tarifen der Ladestationseigentümer. Das Preismodell des jeweiligen Ladevorgangs wird ladepunktspezifisch in der App angezeigt, bevor ein Ladevorgang gestartet wird. Die Preise sind immer inkl. Umsatzsteuer zu verstehen.

(2)          Sofern ein Nutzer einen Gutscheincode in der App hinterlegt, kann ein abweichender Preis, an den dem Gutschein zugeordneten Ladestationen gelten, der bspw. kostenfreies oder vergünstigtes Laden ermöglicht. Voraussetzung ist das Hinzufügen eines aktiven Gutscheincodes in der App. Gutscheincodes können jedoch auf eine begrenzte Anzahl an Nutzern limitiert sein, sodass unter Umständen aktive Gutscheincodes nicht mehr vom Nutzer in der App hinzugefügt bzw. aktiviert werden können, da die maximale Nutzeranzahl bereits erreicht wurde.

(3)          In der Regel entstehen für jeden Ladevorgang Kosten auf Grundlage der geladenen Strommenge, der Ladezeit oder auf Grundlage einer Kombination dieser beiden Werte. Zusätzlich können bspw. Gebühren erhoben werden für den Start eines Ladevorgangs.

(4)          Jeder Ladevorgang, der aufgrund einer Autorisierung mit der App oder der Ladekarte vorgenommen wird, wird über die für diesen Ladevorgang ausgewählt Zahlungsmethode abgerechnet. Durch einen Start des Ladevorgangs akzeptiert der Nutzer das jeweilige Preismodell, das in der App für den betroffenen Ladepunkt angezeigt wird.

(5)          Der Nutzer wird an dieser Stelle darüber informiert, dass CONNECT keine Haftung für Ladevorgänge an Ladepunkten Dritter übernimmt.

(6)          Für Rücklastschriften aufgrund ungenügender Kontodeckung oder anderweitige Rückabwicklungen erhebt CONNECT eine Servicegebühr in Höhe von 10,00 (Zehn) Euro.


§ 5          Abrechnung und Zahlungsarten

(1)          Die Abrechnung durch CONNECT erfolgt grundsätzlich monatlich und in Abhängigkeit der gewählten Zahlungsart ggf. durch einen Dienstleister . CONNECT ist berechtigt, davon abweichende Abrechnungszeiträume zu bestimmen, insbesondere einzelne Ladevorgänge direkt nach Beendigung abzurechnen.

(2)          Der Nutzer hat in der App die Möglichkeit, eine Bezahlart auszuwählen. Grundsätzlich ist das Hinzufügen einer Bezahlart in der App nur für Nutzer vorgesehen, die zugleich die Abrechnung der Ladevorgänge erhalten. Wird die Abrechnung von einem Dritten getragen, kann der Nutzer alle relevanten Informationen zum Hinzufügen einer Bezahlart aus dem Schreiben entnehmen, welches er vor bzw. zusammen mit dem erstmaligen Erhalt der Ladekarte von CONNECT erhalten hat.

(3)          Rechnungen sind 10 Tage nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig und ohne Abzug zu zahlen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Wertstellung auf dem Konto der CONNECT.

(4)          Der Nutzer stimmt einer Abrechnung auf elektronischem Weg zu. Nach jedem Ladevorgang erhält der Nutzer einen Beleg mit Informationen zur geladenen Strommenge sowie Preisdetails, der in der App . Die Rechnungen werden dem Abrechnungsempfänger von CONNECT bzw. einem externen Dienstleister per E-Mail zur Verfügung gestellt.


§ 6          Sorgfalts-, Mitwirkungs- und Anzeigepflichten des Nutzers

(1)          Der Nutzer ist für die bestimmungsgemäße Verwendung der Zugangsdaten zur App sowie der Ladekarte verantwortlich. Sie sind vom Nutzer mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern, dass sie abhandenkommen oder missbräuchlich genutzt werden können. Stellt der Nutzer die missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung fest, hat er CONNECT unverzüglich zu unterrichten. CONNECT wird daraufhin die betroffenen Ladekarten bzw. den Zugang zum Nutzerkonto unverzüglich sperren. Darüber hinaus hat der Nutzer die Möglichkeit ein neues Passwort zu vergeben und die Ladekarte in der App jederzeit selbst zu deaktivieren.

(2)          CONNECT kann vom Nutzern verlangen, dass er die Sperrung schriftlich bestätigt, und im Falle eines Diebstahls den Vorfall meldet.

(3)          Bis zur Information des Nutzers über Verlust oder die missbräuchliche Nutzung des Nutzerkontos oder der Ladekarte an CONNECT, schuldet der Nutzer die durch eine etwaige weitere Nutzung entstehenden Kosten.

(4)          Der Nutzer haftet nicht für Schäden, die durch die unberechtigte Nutzung der App bzw. Ladekarte durch andere entstehen, wenn der Nutzer CONNECT nachweisen kann, dass App oder Ladekarte durch andere missbraucht wurde und der Nutzer, nachdem er den Verdacht oder die Kenntnis von dem Missbrauch erlangt hat, alles getan hat, um den Schaden zu begrenzen, einschließlich der sofortigen Sperrung der Ladekarte.

(5)          Der Nutzer ist für die Einhaltung aller Richtlinien und Anforderungen gemäß den geltenden Nutzungsbedingungen von CONNECT verantwortlich. Dazu gehört auch die Verantwortung dafür, dass das Elektrofahrzeug, das der Nutzer mittels der App bzw. Ladekarte lädt, alle Anforderungen für das ordnungsgemäße Laden erfüllt.

(6)          Sofern nicht anderweitig mit CONNECT vereinbart, ist der Nutzer nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesen Nutzungsbedingungen auf eine andere Person zu übertragen oder anderweitig abzutreten oder abtreten zu lassen.


§ 7          Erreichbarkeit und Kommunikation

(1)          Der Nutzer gibt bei der Registrierung eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer ein an. CONNECT kann dem Nutzer rechtserhebliche Erklärungen zur Begründung, Durchführung oder Änderungen senden.

(2)          Änderungen des Namens, der E-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer, die den Zugang zum Nutzerkonto sicherstellen, oder der Zahlungsmethoden hat der Nutzer im Nutzerkonto unverzüglich selbst zu ändern oder CONNECT mitzuteilen.


§ 8          Leistungsfreistellung

(1)          Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung oder der Kommunikationsverbindung sowie bei einem technischen Defekt einer Ladestation ist der Betreiber oder auch CONNECT, soweit es sich um Folgen einer Störung des Stromnetzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses, des Mobilfunknetzes oder der Ladestation handelt, von einer Leistungspflicht befreit.


§ 9          Haftung

(1)          Die Haftung der Parteien sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ist für schuldhaft verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).

(2)          CONNECT haftet nicht für die Betriebsbereitschaft der Ladestationen im CONNECT Ladenetz, die Funktionsfähigkeit der App und Ladekarte sowie die Abrechnung durch externe Dienstleister. Darüber hinaus haftet CONNECT nicht für Schäden, die aufgrund einer Inkompatibilität zwischen dem Fahrzeug des Nutzers und der Ladestation entstehen.

(3)          Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den die haftende Partei bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen.

(4)          Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.


§ 10          Entzug der Nutzungsmöglichkeit, fristlose Kündigung

(1)          Bei wiederholtem Zahlungsverzug des Nutzers bzw. sofern die Summe aufgrund unzureichender Deckung des Bankkontos des Nutzers nicht eingezogen werden kann, ist CONNECT berechtigt, die Nutzung der App und/oder Ladekarte zu sperren und dem Nutzer den Zugang zu den Ladestationen im CONNECT Ladenetz zu entziehen. Forderungen werden im Rahmen des geltend Rechts geltend gemacht. Dabei bleiben nicht titulierte Forderungen außer Betracht, die der Nutzer schlüssig beanstandet hat, oder die wegen einer Vereinbarung zwischen CONNECT und dem Nutzer noch nicht fällig sind, oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preiserhöhung von CONNECT resultieren.

(2)          Die Nutzung der App und/oder der Ladekarte kann aus wichtigem Grund gesperrt sowie der Zugang zu den Ladestationen im CONNECT Ladenetz entzogen werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere im Fall eines Zahlungsverzuges unter den Voraussetzungen des Abs. 1 vor.


Stand: April 2024